Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden. Als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren – unabhängig, fachlich fundiert und ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet. Meine Aufgabe ist es, dem Kind eine Stimme zu geben und seine Sichtweise in das Verfahren einzubringen – respektvoll, altersgerecht und auf Augenhöhe.
In Verfahren zu Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsfragen sowie bei Fragen der Kindeswohlgefährdung kann das Familiengericht eine Verfahrensbeistandschaft bestellen (§ 158 FamFG).
Der Verfahrensbeistand:
Dabei steht nicht der Wille der Eltern, sondern die Perspektive des Kindes im Mittelpunkt.
Jedes Kind ist einzigartig. Deshalb arbeite ich:
Ich begegne Kindern und Jugendlichen mit Respekt, Geduld und der nötigen fachlichen Distanz. Ziel ist es, einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem sich das Kind äußern kann – ohne Druck und ohne Parteinahme für Erwachsene.
Ich werde ausschließlich durch das Familiengericht bestellt.
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